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Rosenarcade Hausordnung

1. Allgemeine Erläuterungen
Die Hausordnung dient dazu, durch allgemeine Vorschriften und gesonderte Anweisungen des Bestandgebers die allgemeine Ordnung sowie eine gute Einkaufsatmosphäre im Bereich des Einkaufszentrums aufrecht zu erhalten. 
Zur Erreichung dieser Ziele behält sich der Bestandgeber ausdrücklich Änderungs- und Erweiterungsmöglichkeiten vor, wobei auf den Geschäftszweck der Bestandnehmer so weit als möglich Rücksicht genommen wird.
Einvernehmen herrscht darüber, dass behördliche Auflagen innerhalb der angeordneten Fristen zu entsprechen ist.

2. Verhalten im Brandfall
Wird ein Brand entdeckt, muss, unabhängig von der Aktivierung der automatischen Brandmeldeeinrichtung, sofort die
Feuerwehr, Tel. 122 verständigt werden.
Mitgeteilt werden muss: Wo und was brennt und ob es Verletzte gibt
Die vom Brand betroffenen Bereiche sind von den nicht an der Brandbekämpfung beteiligten Personen sofort zu verlassen. Gefährdeten und verletzten Personen ist Hilfe zu leisten. Mit den vorhandenen Löschgeräten (Handfeuerlöscher, Löschhydranten) ist der Brand zu bekämpfen.

3. Verhalten in der Shopping Mall
Das Betreten des Einkaufszentrums geschieht auf eigene Gefahr.
Mutwillige Verunreinigungen oder Beschädigung öffentlicher Zentrumseinrichtungen durch Kunden oder Bestandnehmer, werden zur Anzeige gebracht und zu Kostenersatzzahlungen verpflichtet. Eltern haften für ihre minderjährigen Kinder.
Kenntlich gemachte Absperrungen sind zu beachten. Das Betreten abgesperrter Räume ist untersagt.
Personen, die als Unruhestifter beobachtet werden, können von der Centerleitung aus dem Haus gewiesen werden, oder deren Ausweisung durch Organe der Polizei veranlasst werden.
Ladendiebstähle werden ohne Ausnahme bei der Polizei zur Anzeige gebracht.
Minderjährigen unter 14 Jahren ohne Begleitung der Eltern ist der Aufenthalt im Einkaufszentrum untersagt.
Der übermäßige Genuss von alkoholischen Getränken außerhalb der Gastronomiebereiche ist untersagt.
Das Benützen der Aufzüge und Rolltreppen ist für Kinder unter 6 Jahren nur in Begleitung Erwachsener gestattet.
Fahrräder oder ähnliche Verkehrsmittel dürfen nicht in das Einkaufszentrum mitgenommen werden, ausgenommen bei Übernahme von oder Übergabe an einen Betrieb im Hause (Sportgeschäft).
Haustiere, insbesondere Hunde, sind in allen Bereichen des Einkaufszentrums an der Leine zu führen und müssen einen Beißkorb tragen.
Auf den Parkplätzen, den Parkdecks sowie in den Parkgaragen ist die StVO gültig. 
Das Verteilen von Werbung in und um das Einkaufszentrum (Flugzettel, Kostproben und Info-Material) ist nur mit Genehmigung der Centerleitung gestattet.
Fundgegenstände sind am Info-Stand oder in der Centerleitung abzugeben, wobei sich der Betreiber des Einkaufszentrums verpflichtet, diesen Fund umgehend der zuständigen Fundbehörde gemäß $ 14 Sicherheitspolizeigesetz weiter zu leiten. 
Der Finder ist entsprechend der gesetzlichen Anordnung verpflichtet, alle für die Ausforschung des Eigentümers der gefundenen Sache maßgeblichen Umstände der Centerleitung bekannt zu geben.
Weiters hat der Finder insbesondere zur Wahrung seines gesetzlichen Anspruches auf Erhalt des Finderlohnes Name, Geburtsdatum und Adresse der Centerleitung bekannt zu geben.
Die Ansammlung in Gruppen und das Einnehmen von alkoholischen Getränken in der Shopping Mall ist untersagt!
Das Wegwerfen von Zigarettenstummeln und Abfall in der Shopping Mall, den sonstigen allgemein zugänglichen Bereichen sowie im Außenbereich ist VERBOTEN.
Das Fahren mit Fahrrad, Rollerskates, Scooter und Skateboards ist VERBOTEN.
Bei missbräuchlichem Drücken der Not-Stop-Taste bei den Rolltreppen kommt es zur polizeilichen Anzeige sowie zur Verpflichtung, allfällig hierdurch entstandene Kosten zu ersetzen.
Das Rauchen ist in sämtlichen Allgemeinbereichen inkl. der Stiegenhäuser strengstens VERBOTEN!
Das Einkaufszentrum übernimmt keine Haftung jeglicher Art für Eigenverletzungen und Abhandenkommen von persönlichen Gegenständen.
Die Centerleitung behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen die Hausordnung die Polizei zu verständigen oder denjenigen Personen ein generelles Hausverbot auszusprechen.

4. Bewachung
Die Ordnung, Bewachung bzw. Schließung des Einkaufzentrums erfolgt durch ein autorisiertes Unternehmen.
Die Öffnungs- und Sperrzeiten sind einzuhalten, um insbesondere das Schließen des Einkaufszentrums in den vorgesehenen Zeiten durchführen zu können.

5. Allgemeine Verhaltenslinie in Bezug auf die Brandschutzordnung
Das Einhalten von Ordnung und Reinlichkeit im Betrieb ist die grundlegende Voraussetzung für den wirksamen Brandschutz.
Fluchtwege und Stiegenhäuser sind unbedingt ständig in ihrer gesamten Breite frei zu halten.
Die Selbstschließvorrichtungen der Brandschutztüren dürfen nicht außer Funktion gesetzt werden. Es ist verlässlich dafür zu sorgen, dass sämtliche Türen in und zu den Fluchtwegen im Gefahrenfalle in Fluchtrichtung voll geöffnet werden können. 

6. Allgemeine Verhaltenvorschriften in Bezug auf die automatische Brandmeldeanlage (BMA)
Das Einkaufszentrum ist mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet, darüber hinaus sind alle Verkaufs- und Mallflächen und Sozialflächen durch eine Sprinkleranlage geschützt.
Grundsätzlich führt jeder angezeigte Alarm an der BMA zur Feuerwehr und verursacht dort ein sofortiges Ausrücken der Feuerwehr. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch Täuschungsalarme hervorgerufene Einsätze der Feuerwehr entstandene Kosten dem betreffenden Verursacher in Rechnung gestellt werden. 

Gültigkeit ab Mai 2016